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    Erklärung zur Barrierefreiheit

      Die Stadt Gaggenau ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

      Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

      www.gaggenau.de

      www.stadtbibliothek-gaggenau.de

      www.kulturrausch-gaggenau.de

      www.musikschule-gaggenau.de

      www.waldseebad-gaggenau.de

      www.rotherma.de

      1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

      Diese Webseiten sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

      www.gaggenau.de

      www.stadtbibliothek-gaggenau.de

      www.kulturrausch-gaggenau.de

      www.musikschule-gaggenau.de

      www.waldseebad-gaggenau.de

      www.rotherma.de

      2. Noch nicht barrierefreie Inhalte

      • Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
      • Noch keine Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
      • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb unserer Websites können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
      • Geodaten und Stadtplan können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
      • PDF‐Dokumente außerhalb von Verwaltungsleistungen, sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht zugänglich.
      • Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht gewährleistet.
      • Skip-Links
      • Aktuelle Position muss durch deutlichen Fokus zu sehen sein.
      • Hilfe bei Fehlern in Formularen (JS-Vaiidierung) muss verbessert werden

      Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

      3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

      Diese Erklärung wurde am 26.04.2024 mithilfe der Mustererklärung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.

      Die Erklärung wurde zuletzt am 07.06.2024 überprüft.

      Rückmeldung und Kontaktangaben

      Über folgenden Link können Sie einfach und schnell Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

      https://www.gaggenau.de/sixcms.php/detail.php/27173

      Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen.

      Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Inklusionsbeauftragte der Stadt Gaggenau wenden:

      Marcelina Krauze

      Tel. 07225 / 962-508

      E-Mail: m.krauze@gaggenau.de

      4. Schlichtungsverfahren

      Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

      Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

      Landeszentrum Barrierefreiheit
      Schlichtungsstelle
      Else-Josenhans-Straße 6
      70173 Stuttgart
      Telefon: 0711 123 39375
      E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
      Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/


      Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

      Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.